Grundlehrgang Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
Lehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach DIN 14406 Teil 4 für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
Personen, die als Sachkundige und als zur Prüfung befähigte Person für die Instandhaltung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher tätig sind, müssen nicht nur umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sondern auch die notwendige persönliche Zuverlässigkeit besitzen.
Diese Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik festgelegt sind, sind Basis für das Ausbildungsprogramm, das die Gütegemeinschaft GRIF (Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge – Gütesicherung RAL-GZ 974) für diese Personen entwickelt hat.
Als Mitglied der GRIF sind wir daher nicht nur an den Inhalt dieses Ausbildungs- und Prüfprogrammes gebunden, sondern auch verpflichtet sicherzustellen, dass die für die Ausbildung und Benennung dieser Personen geltenden Zugangsbedingungen eingehalten werden. Die Teilnahme an dem Fachlehrgang ist nur dann möglich, wenn mit der Anmeldung zu der Basis-Fachschulung „ASK Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4 - Sachkundiger“ und „ABP zur Prüfung befähigte Person für Feuerlöscher“ auch die Bestätigung des Arbeitgebers darüber vorliegt, dass der Lehrgangsteilnehmer die Zugangsvoraussetzungen erfüllt.
Auf Grund der bestehenden Rechtslage (Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV) kann die Benennung des Lehrgangsteilnehmers durch den Arbeitgeber erst dann als „zur Prüfung befähigte Person“ erfolgen, wenn dieser mindestens 12 Monate Erfahrung mit der Instandhaltung von Feuerlöschern nachweisen kann. Um im Rahmen dieser speziellen Ausbildung die Erfahrungen, die der Sachkundige bei der Instandhaltung der Feuerlöscher erworben hat, zu nutzen, findet der Fachlehrgang „befähigte Person zur Prüfung von Feuerlöschern“ erst nach Ablauf der 12 Monate statt.
Anforderungen an die Teilnehmer
- Der Teilnehmer hat über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten an einer betrieblichen Ausbildung unter Aufsicht eines Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 teilgenommen und wurde dabei praktisch in der Instandhaltung aller Feuerlöscherarten unterwiesen.
- Der Teilnehmer Der Teilnehmer hat eine einschlägige technische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und dabei Grundkenntnisse in der Be- und Verarbeitung von metallischen Werkstoffen erworben.
- Der Teilnehmer besitzt die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit.
- Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Tätigkeit als Sachkundiger, daran gebunden ist, dass Aktualisierungsschulungen spätestens in einem Zeitraum von 5 Jahren absolviert werden müssen, um die Aktualität der Kenntnisse sicherzustellen
Termine
Veranstaltung | Veranstaltungsbeginn | Preis/Person (zzgl. MwSt.) | Anmelden |
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Grundlehrgang Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher | 03.05.2021 | € 598,00 | |
Grundlehrgang Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher | 30.08.2021 | € 598,00 |