Seminare Feuerlöscher
Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern wird durch fachkundige Personen mit spezieller Ausbildung durchgeführt.
Die Ausbildung zum Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 und zur befähigten Person zur Prüfung von trag- und fahrbaren Feuerlöschern ist in mehrere Teile gegliedert.
Teil 1 - Sachkundiger zur Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
Im ersten Teil erfolgt die Ausbildung zum Sachkundigen nach DIN 14406, Teil 4. Der Sachkundige ist eine vom Arbeitgeber schriftlich legitimierte Person für die Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern. Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch des zweiten Teils der Ausbildunsgreihe – Zur Prüfung befähigte Person für Feuerlöscher.
Teil 2 - Zur Prüfung befähigte Person
Im zweiten Teil erfolgt die Ausbildung der zur Prüfung befähigten Person für Feuerlöscher nach BetrSichV. Die zur Prüfung befähigte Person prüft regelmäßig Druckbehälter und deren drucktragende Ausrüstungsteile von Feuerlöschern auf ihre Betriebssicherheit.
Teil 3 - Sachkundiger zur Instandhaltung fahrbarer Löschgeräte
Der erfolgreiche Abschluss der ersten beiden Teile berechtigt zum Besuch des Seminars "Sachkundiger zur Instandhaltung fahrbarer Löschgeräte nach DIN EN 1866". In diesem Ausbildungsteil werden die Kenntnisse der brandschutztechnischen Instandhaltung um den Bereich der fahrbaren Löschgeräte und ihrer Besonderheiten erweitert.
Fachseminare nach GRIF e. V.
Die Seminare werden nach den Regularien der Gütegemeinschaft GRIF e. V. durchgeführt. Sie werden von allen namhaften deutschen Herstellern von Feuerlöschern anerkannt und berechtigt zum Bezug der Instandhaltungsanweisungen, welche für die Instandhaltung von Feuerlöschern unabdingbar sind.
Weitere Informationen über die Gütegemeinschaft GRIF finden Sie unter www.grif-ev.info.