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Teil 1 Sachkunde nach DIN 14406 - Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher

Grundlehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach DIN 14406 Teil 4 für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher

Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Feuerlöschern wird durch fachkundige Personen mit spezieller Ausbildung durchgeführt.
Die Ausbildung zum Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 und zur befähigten Person zur Prüfung von trag- und fahrbaren Feuerlöschern ist in mehrere Teile gegliedert.

Teil 1 - Sachkundiger zur Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher

Im ersten Teil erfolgt die Ausbildung zum Sachkundigen nach DIN 14406, Teil 4. Der Sachkundige ist eine vom Arbeitgeber schriftlich legitimierte Person für die Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern.  Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch des zweiten Teils der Ausbildungsreihe – Zur Prüfung befähigte Person für Feuerlöscher.

Der / die Teilnehmer:in

  • hat über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten an einer betrieblichen Ausbildung unter Aufsicht eines Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 teilgenommen und wurde dabei praktisch in der Instandhaltung aller Feuerlöscherarten unterwiesen.
  • hat eine einschlägige technische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und dabei Grundkenntnisse in der Be- und Verarbeitung von metallischen Werkstoffen erworben.
  • besitzt die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit.
  • ist bekannt, dass die Tätigkeit als Sachkundiger, daran gebunden ist, dass Aktualisierungsschulungen spätestens in einem Zeitraum von 5 Jahren absolviert werden müssen, um die Aktualität der Kenntnisse sicherzustellen.

Der Arbeitgeber bestätigt die Erfüllung dieser Anforderungen mit der Anmeldung.

Seminare Feuerlöscher

Termine & Anmeldung

17.03. bis 20.03.2025
02.06. bis 05.06.2025
15.09. bis 18.09.2025
01.12. bis 04.12.2025