Teil 1 - Grundlehrgang zur Erlangung der Sachkunde nach DIN 14406 Teil 4 für die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher
Im ersten Teil erfolgt die Ausbildung zum Sachkundigen nach DIN 14406, Teil 4. Der Sachkundige ist eine vom Arbeitgeber schriftlich legitimierte Person für die Wartung und Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern. Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Besuch des zweiten Teils der Ausbildungsreihe – Zur Prüfung befähigte Person für Feuerlöscher.
Der / die Teilnehmer:in
- hat über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten an einer betrieblichen Ausbildung unter Aufsicht eines Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 teilgenommen und wurde dabei praktisch in der Instandhaltung aller Feuerlöscherarten unterwiesen.
- hat eine einschlägige technische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und dabei Grundkenntnisse in der Be- und Verarbeitung von metallischen Werkstoffen erworben.
- besitzt die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit.
- ist bekannt, dass die Tätigkeit als Sachkundiger, daran gebunden ist, dass Aktualisierungsschulungen spätestens in einem Zeitraum von 5 Jahren absolviert werden müssen, um die Aktualität der Kenntnisse sicherzustellen.
Der Arbeitgeber bestätigt die Erfüllung dieser Anforderungen mit der Anmeldung.

Termine & Anmeldung
02.03. bis 05.03.2026 *Warteliste
15.06. bis 18.06.2026
14.09. bis 17.09.2026
16.11. bis 19.11.2026
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Dieses Seminar wird nach den Regularien der Gütegemeinschaft GRIF e.V. durchgeführt. Das Seminar wird von allen namhaften deutschen Herstellern von Feuerlöschern anerkannt und berechtigt zum Bezug der Instandhaltungsanweisungen, welche für die Instandhaltung von Feuerlöschern unabdingbar sind.