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Wartung und Service von Feuerlöschern

Die regelmäßige Wartung des Feuerlöschers durch einen Sachkundigen garantiert jederzeit die ordnungsgemäße und sichere Funktion.

Einen Feuerlöscher kann man vergleichen mit dem Sicherheitsgurt oder Airbag im Auto. Es sind Sicherheitseinrichtungen welche man, hoffentlich, niemals benötigt. Aber wenn man ihn benötigt, dann muss er einwandfrei funktionieren.
Auch wenn der Feuerlöscher „nur an der Wand hängt“, so unterliegt er dennoch einem Verschleiß, den der Laie in der Regel nicht erkennen kann. Nur einige Punkte:

  • Der Löschmittelbehälter des Feuerlöschers kann korrodieren
  • Kunststoffteile können verspröden und eine Auslösung unmöglich machen.
  • Löschmittel altern und verlieren ihre Löschkraft
  • Leitungen und Kanäle im inneren können verstopfen
  • Durch Undichtigkeiten entweicht Treibgas.

Die aufgeführten Beispiele können zum Versagen des Feuerlöschers führen, er kann seine Funktion nicht mehr erfüllen. Um solche Mängel frühzeitig zu erkennen und ggf. abzustellen, ist eine regelmäßige Wartung durch einen Fachmann unabdingbar.

Ist es Pflicht Feuerlöscher warten zulassen?

Hier muss man zwischen einer gewerblichen und privaten Nutzung unterscheiden.

Wird der Feuerlöscher in einem Privathaushalt genutzt, muss er nicht regelmäßig gewartet werden, der Besitzer ist frei in seiner Entscheidung. Unabhängig davon gelten aber oben aufgeführte Argumente auch für diese Löscher.

Anders sieht es bei der gewerblichen Nutzung aus. Hier schreiben Verordnungen (ArbStV) und Richtlinien, ASR A2.2) zum Arbeitsschutz nicht nur die Vorhaltung von Feuerlöschern, sondern auch deren regelmäßige Instandhaltung vor.

Sind aufgrund behördlicher Anordnung Feuerlöscher vorgeschrieben, gilt gleiches wie bei gewerblicher Nutzung – so z.B. in Hochhäusern.

In welchen Abständen müssen Feuerlöscher gewartet werden?

Feuerlöscher müssen längstens alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen instandgehalten werden.
Die Fristen können ggf. kürzer sein, wenn Feuerlöscher z.B. durch äußere Einflüsse stärken Belastungen ausgesetzt sind. Diese Frist ist in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 festgelegt.

Wann erfolgt die nächste Wartung des Feuerlöschers?

Handelt es sich um fabrikneue Feuerlöscher, auf denen noch kein Instandhaltungsnachweis vorhanden ist, geht man vom Baujahr des Feuerlöschers aus, dieses ist auf den Feuerlöscher aufgedruckt. Bei einer Wartung wird ein s.g. Instandhaltungsnachweis vom Servicetechniker auf den Feuerlöscher aufgeklebt. Dieser zeigt, mittels einer Prüfplakette, die letzte Wartung und somit auch die nächste Wartung an.
Wichtig! Wenn der Feuerlöscher benutzt wurde, unbedingt neu füllen lassen!

Sobald ein Feuerlöscher eingesetzt wurde, muss dieser unbedingt von einem Sachkundigen neu gefüllt werden. Dies gilt auch, wenn nur eine geringe Menge Löschmittel entnommen wurde. Durch die Nutzung werden die Ventile bzw. Schlauchleitungen „verunreinigt“. Diese Verunreinigungen führen zu einem langsamen Druckverlust, der Feuerlöscher ist nicht mehr funktionsfähig.

Wer darf Feuerlöscher warten?

Auch wenn Feuerlöscher technisch einfache Produkte sind, so ist die Beurteilung des sicherheitstechnischen und brandschutztechnischen Zustands eine Sache für den Fachmann. Nur er kann, bedingt durch eine grundlegende Ausbildung, beurteilen, ob ein Feuerlöscher weiter sicher betrieben werden kann, und ob die technischen Leistungsmerkmale eingehalten werden. Mitunter stehen die Feuerlöscher unter Druck (üblicherweise 15 bar, Kohlendioxidlöscher sogar bis zu 250 bar!). Ein unsachgemäßer Umgang kann sehr schnell schlimme Folgen haben. Somit ist die Wartung des Feuerlöschers absolut kein Do-it-yourself-Projekt!

Der Fachmann nennt sich in Deutschland Sachkundiger nach DIN 14406 Teil 4. Diese Norm beschreibt nicht nur Art und Umfang der Wartung, sondern regelt auch die Anforderungen an den Sachkundigen und seine Ausbildung.
Der Sachkundige erhält seine Ausbildung während einer min. 3 Monate dauernden betrieblichen Ausbildung unter Aufsicht eines Sachkundigen und anschließendem Fachlehrgang, in welchem weitere theoretische und praktische Fähigkeiten vermittelt werden. Nach 9 Monaten Praxiserfahrung besucht der Sachkundige abschließend ein Fachseminar mit der Ausbildung „Zur Prüfung befähigte Person“. Danach darf er dann auch zusätzlich die Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchführen.

Idealerweise wurden die Fachlehrgänge durch einen GRIF e.V. zertifizierten Betrieb durchgeführt. Die GRIF e.V. Zertifizierung bietet eine RAL gütegesicherte Ausbildung nach dem aktuellen Stand der Technik.

Umfang der Wartung eines Feuerlöschers

Die DIN 14406 Teil 4 beschreibt den Mindestumfang der Wartung eines Feuerlöschers. Darüber hinaus stellen die Hersteller s.g. Instandhaltungsanweisungen zur Verfügung, die ggf. weiterführende Tätigkeiten oder Austausch von Bauteilen vorschreiben.

Bei jeder Wartung des Feuerlöschers sind min. nachfolgende Punkte abzuarbeiten:

  • Begutachtung des Feuerlöschers auf allgemeinen Zustand und Sauberkeit
  • Überprüfung der Lesbarkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Beschriftung
  • Kontrolle der Armaturen, Schläuche und Sicherungen
  • Beachtung der Fälligkeit von Prüffristen nach BetrSichV
  • Prüfung des Schutzanstriches (z. B. auf Korrosionserscheinungen)
  • Kontrolle der Kunststoffteile auf Brüche, Verformung und Risse
  • Kontrolle der Auslöse- und Unterbrechungseinrichtungen
  • Kontrolle des Gewichtes oder des Volumens des Löschmittels
  • Prüfung von Gewindeanschlüssen hinsichtlich mechanischer Beschädigung und Gängigkeit
  • Prüfung des Löschmittels auf Verwendbarkeit
  • Kontrolle auf Korrosionserscheinungen
  • Prüfung von Dichtungen
  • Bei Auflade-Feuerlöschern ist zusätzlich der Druck oder das Gewicht des Treibgases zu prüfen
  • Funktionsbereitschaft des Feuerlöschers wiederherstellen
  • Halterung des Feuerlöschers hinsichtlich Befestigung und Beschädigung prüfen (sofern zugänglich)
  • Anbringung des Revisionsaufklebers am Feuerlöscher
  • Dokumentation der durchgeführten Arbeiten

Was kostet die Wartung des Feuerlöschers?

Eine pauschale Aussage ist sehr schwer zu treffen, da verschiedene Faktoren Einfluss auf die Kalkulation des Unternehmens haben. So spielen die Fahrt- und Wegezeiten und auch die Anzahl der zu wartenden Feuerlöscher an einem Ort, also Rüstkosten, eine erhebliche Rolle. Auch der Stundenverrechnungssatz ist regional sehr unterschiedlich. Wir können Ihnen aber einen Anhaltspunkt zum Aufwand geben:

Für die Wartung gemäß obiger Punkte benötigt ein Sachkundiger ca. 12-18 Minuten (bei Kohlendioxidlöschern und Dauerdrucklöschern, bei denen die Innenkontrolle nicht durchgeführt wird, verkürzt sich die Zeit entsprechend). Hinzu kommen Zeiten für die Dokumentation und andere notwendige Nebentätigkeiten. D.h. ein Sachkundiger kann pro Stunde ungefähr 4-5 Feuerlöscher ordnungsgemäß warten. Dazu kommen noch Wege- und Fahrzeiten, Rüstkosten, Ersatzteile, Dokumentationen.

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