Gem. Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" werden fahrbare Löschgeräte nicht mehr auf die Grundausstattung angerechnet. Fahrbare Feuerlöscher können eine Maßnahme bei erhöhter Brandgefährdung gem. ASR A2.2 darstellen. Einsatz und Anzahl werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung gem. §3 ArbStättV, ASR A2.2 festgelegt. Die Nennung von Löschmitteleinheiten (LE) ist für diesen Bereich in keiner Weise von Bedeutung. Von daher verzichten wir auf die Nennung der Löschmitteleinheiten in unseren Produktdaten.
Ersatz von Wandhydranten durch fahrbare Löschgeräte
Sollen Wandhydranten durch fahrbare Löscher ersetzt werden, so sollte das fahrbare Löschgerät auch mindestens die anrechenbaren Löschmitteleinheiten des Wandhydranten von 27 LE erfüllen. Alle fahrbaren ABC-Pulver- und Schaumlöschgeräte von DÖKA übertreffen die Leistung von 27 A bei Weitem. Geeignete Löschmittel und Löschmittelmengen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Fahrbare Löschgeräte

Schaumlöschgerät SK50 ECO
Schaumkartuschensystem
Inhalt 50 ltr. Schaum, fluorfrei

Schaumlöschgerät SF50 ECO
Frostsicher
Inhalt 50 ltr. Schaum, fluorfrei

Schaumlöschgerät S50 Bio+
Auch für Lithium-Ionen Akkus
Inhalt 50 ltr. ABF Schaum, fluorfrei

Pulverlöschgerät GA50
Inhalt 50 kg ABC Löschpulver

Pulverlöschgerät PM50
Metallbrandlöscher
Inhalt 50 kg D Löschpulver

Pulverlöschgerät PA50
Inhalt 50 kg BC Löschpulver

Kohlendioxidlöschgeräte
Inhalt 20, 30, 50 kg Kohlendioxid